Art. 5 Abs. 3 GG

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Art. 5 Abs. 3 GG

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Fr…

Recent comments

  • Der Breh

    Uff ich komme! Absolute Straftat dieses Set👮‍♂️👮

  • JoJoH

    JoJoH

    · 6mo

    schöner übergang junge!

  • Idonis

    Idonis

    · 8mo

    Art. 5 SchmurlGB: Gesetz desgeilen Gesäßes

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